Balkonkraftwerk
Antrag und InfosKlimaschutz für eine nachhaltige Welt von morgen liegt uns am Herzen. Möchten auch Sie mithelfen und Ihre Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine kleine Terrasse? Dann ist ein sogenanntes Balkonkraftwerk vielleicht das Richtige für Sie! Mit einer solchen Mini-Solaranlage können Sie Ihre eigenen Stromkosten senken und damit Ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten!
Was Sie dazu beachten müssen, lesen Sie hier:
- Pro Wohneinheit darf nur eine Anlage eingebaut werden. Die gesamte Anschlussleistung darf 800 Watt nicht überschreiten.
- Die zu installierende Anlage muss ein CE-Kennzeichen tragen. Dies gilt sowohl für die Module als auch für den Wechselrichter.
- Es sind Module mit geringer Blendwirkung auszuwählen.
- Die Anlage sollte durch einen registrierten Fachinstallateur installiert werden, der die fachgerechte Anbringung am Balkon vornimmt,
- den vorhandenen Stromkreis prüft,
- die vorhandene Absicherung prüft,
- die Einspeisesteckdose installiert (Wir empfehlen den Einbau einer Wieland-Steckdose. kommt diese spezielle Einspeisesteckdose zum Einsatz, ist diese mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom für diesen Endstromkreis zu kennzeichnen),
- den von den Stadtwerken geforderten Zwei-Wege-Stromzähler installiert.
- Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden, ohne dass das Gebäude durch den Einbau (z. B. Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen) beschädigt wird.
- Eine unterschriebene Erklärung des Mieters über die fachgerecht ausgeführten Arbeiten ist dem Wohnungsunternehmen nach Installation zu übergeben.
- Die Anlage muss durch Sie verpflichtend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
- Darüber hinaus ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber notwendig. Den Antrag zur Anmeldung mit sämtlichen Informationen finden Sie hier:
Anmeldeverfahren Eigenerzeugungsanlagen – SÜC
Sie haben die Bedingungen und weiteren Hinweise gelesen und Interesse?
Dann beantragen Sie bitte hier die Genehmigung eines Balkonkraftwerks.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
- Die Kosten für die Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Einspeisesteckdose sind durch den Mieter zu tragen.
- Der Mieter trägt die Verantwortung für die korrekte Anbringung auf dem Balkon. Die Befestigung erfolgt mittels Schellen, Klemmen oder Klemm-Profilen an der Balkonaußenseite, dem Balkongeländer oder durch Aufstellen auf dem Boden des Balkons.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage haften. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist Ihrerseits zwingend nachzuweisen.
- Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung darüber zu informieren.
- Sämtliche Einbauten im Zusammenhang mit der Balkon-PV müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses fachgerecht zurückgebaut werden.
- Wenn von beiden Seiten gewünscht, können Sie mit etwaigen Nachmietern eine Vereinbarung zur Übernahme der Anlage abschließen.
Eine Liste von steckerfertigen PV-Anlagen, die wir grundsätzlich zur Installation und Montage als geeignet erachten, können Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) einsehen: Marktübersicht Steckdosen Solar-Geräte – DGS Berlin
Mehr Informationen zur Förderung von Balkon-PV-Anlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Coburg.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Tel.: 09561 877-650
E-Mail: vermietung@wohnbau-coburg.de