06.12.2022→ Energieversorgung – Entlastung durch Soforthilfe (Gas und Fernwärme)
Wärme-Soforthilfegesetz beschlossen. Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen finden Sie zusammengefasst auf der Homepage der Bundesregierung:
Mieter:innen der WSCO sollten nun folgendes wissen und beachten:
Durch die Regierung wurde mit dem Gesetz vom 19. November 2022 geregelt, dass Vermieter die Erstattung über die Heizkostenabrechnung 2022 an die Mieter weitergeben. Der Entlastungsbetrag (1/12 des Jahresverbrauchs) wird auf der Jahresverbrauchsrechnung in Abzug gebracht. Die Gas- bzw. Fernwärmekosten reduzieren sich somit um diesen Betrag. Der Entlastungsbetrag fließt automatisch in die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 2022 ein. Die Betriebskostenabrechnung erhalten Mieter:innen im Laufe des Jahres 2023.
Eine verringerte Zahlung bzw. Aussetzung der Zahlung im Monat Dezember wird bei den Mieter:innen somit nicht umgesetzt. Die Mieter:innen profitieren von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, wo sie besonders intensiv belastet werden – also mit der Betriebskostenabrechnung 2022.
Außerdem erhalten die Mieter:innen die Möglichkeit, den Erhöhungsbetrag aus dem Jahr 2022, der aufgrund der gestiegenen Energiekosten entstanden ist, einmalig im Dezember 2022 auszulassen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass dieser Betrag NICHT erlassen wird. Der Nachzahlungsbetrag wird sich stattdessen in der Abrechnung entsprechend um diesen Betrag erhöhen. Wir raten daher von der einmaligen Kürzung des Erhöhungsbetrages ab.
Preisbremsen für Strom und Gas
Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?
Der Gaspreis soll für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Diese gedeckelten Preise gelten für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Daher empfehlen wir Ihnen auch weiterhin Energie zu sparen.
Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch, über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?
Der Strompreis soll für private Verbraucher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Diese Preise gelten für 80% des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Dies wird zwischen Ihnen und ihren Stromanbieter direkt geregelt.
Ab wann gelten die Preisbremsen?
Die Strompreisbremse gilt zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Ansprechpartner WSCO Betriebskosten/ Mietberechnung:
Frau N. Hoffmann – Tel. 877-121 – nina.hoffmann@wohnbau-coburg.de
Frau M. Hoffmann – Tel. 877-113 – mandy.hoffmann@wohnbau-coburg.de
Frau Kremer – Tel. 877-120 – lara.kremer@wohnbau-coburg.de
Frau Kolb – Tel. 877-126 – petra.kolb@wohnbau-coburg.de