Der Bau- und Umweltsenat beschließt Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 39/5
Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat in seiner 5. Sitzung am 18. Mai 2016 den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 39/5 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Damit tritt der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 39/5 vom 17. September 2014 mit Änderung vom 15. April 2015 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Interessenten haben die Möglichkeit, ab Freitag, den 3. Juni 2016 den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung im Stadtbauamt (Ämtergebäude, Steingasse 18), Zimmer 223, einzusehen. Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Zum Bau-Vorhaben:
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes 39/5 liegt im Südwesten Coburgs im Stadtteil Wüstenahorn und umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Das Gebiet liegt am Ende der Fröbelstraße und wird westlich von einem Waldstück begrenzt. Mit Beschlussvorlage ist damit der Weg frei für den Neubau von 31 Wohnungen, in Ergänzung zu den bereits fertiggestellten Neubauten in der Fröbelstraße 6. Außen wird ein Teilstück der Fröbelstraße neu geplant und es werden öffentliche Stellplätze entstehen.
Im Zuge der Planung des Vorhabens wurden die bestehenden Gebäude aus den 60er-Jahren abgerissen und bereits teilweise durch neue Laubenganghäuser ersetzt. Weiterführende Details finden Sie außerdem unter im Baublog unter www.stadt.mein-coburg