Der Ärger in der Wohnungswirtschaftsbranche war enorm, als das Bundesjustizministerium Ende des vergangenen Jahres die Pläne zum zweiten Mietrechtspaket vorstellte. Die weiteren Veränderungen des Mietrechts betreffen vor allem die Mieterhöhung nach Modernisierung, den Mietspiegel, sowie die Wohnfläche als Grundlage für Ansprüche im Mietrecht.
Anlass genug für den Bundestagsabgeordneten Hans Michelbach, den Wohnbau Stadt-Geschäftsführer Christian Meyer und den Wohnbau Land-Geschäftsführer Dr. Rainer Mayerbacher das konstruktive Gespräch zu suchen und im Reichstagsgebäude in Berlin vorstellig zu werden. So konnte es auf Initiative des Bundestagsabgeordneten hin gelingen, mit der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendriks und dem Staatssekretär Ulrich Kelber in den Dialog zu treten. Das Gremium nutzte die Gelegenheit, um die aktuelle Wohnungsbausituation der Region darzustellen sowie Sorgen und Empfehlungen auszusprechen.
„Coburg ist eine aufstrebende Region, in der Zuzug längst wieder ein Thema ist“ erklärt Michelbach. „Bei der bereits jetzt bestehenden Diskrepanz von Angebot und Nachfrage ist es allerdings zwingend notwendig, ein wohnungspolitisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Wohnungsneubau, Wohnungsbestand und Wohnungsaufsicht aufzulegen.“ Dies liege nach Michelbach jedoch nicht nur in der Verantwortung der Kommunen selbst. Die Städte und Gemeinden wenden in der Region bereits beträchtliche Mittel auf, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Bund und Freistaat haben laut Michelbach die Schieflage erkannt und bieten vielfältige Hilfsprogramme an.
Zu Recht wehre man sich nun in der Branche – allen voran der GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. – gegen die Pläne des zweiten Mietrechtspakets, weiß Christian Meyer, Geschäftsführer der Wohnbau Stadt Coburg: „Die Möglichkeiten bezahlbaren Neubaus und der Vermietung werden massiv eingeschränkt. Auch Sanierung oder Modernisierung erscheinen vor diesem rechtlichen Hintergrund kaum noch attraktiv.“ Wie Meyer erklärt, gäbe es in der Region noch zahlreiche Wohnhäuser mit Mieten unter 4 €/m² Wohnfläche. Eine prozentuale Deckelung der Mieterhöhung nach Modernisierung hätte zur Folge, dass diese Häuser nicht mehr wirtschaftlich nach gesetzlichem Stand saniert werden könnten und somit zum Verfall freigegeben wären. „Das ist eine Entwicklung, die wir uns in unserer Region nicht leisten können.“
Mit dem Anliegen hat Coburg in Berlin Gehör gefunden: Bundesministerin Barbara Hendriks zeigte sich für die Belange der Region offen und konnte den Coburgern bereits eine positive Botschaft mit auf den Weg geben. Denn der Gesetzesplan, der nicht zuletzt wegen des Vorschlags, eine Begrenzung des Anstiegs der Mieten auf 50 % innerhalb von acht Jahren zu deckeln, branchenumfassend in die Kritik geraten war, sieht nun keine prozentuale Deckelung mehr vor. „Wir verstehen das auch als ein wichtiges Zugeständnis an die Wohnungsbaugesellschaften der strukturschwächeren Regionen. Sie stehen in der Pflicht, Niedrigmieten vorzuhalten und sähen sich somit durch eine prozentuale Deckelung beeinträchtigt“, so die Bundesministerin. Auch Staatssekretär Ulrich Kelber bekräftigte, dass man kleineren Regionen mit Wohnraumbedarf ebenfalls gerecht werden müsse: „Mit einer absoluten Deckelung erreichen wir unser eigentliches Ziel, eine Verdrängungsmodernisierung zu verhindern.“
Sowohl für Wohnbau Stadt als auch für Wohnbau Land ist dies ein wichtiges Signal: „Langfristig gesehen, kann bei steigender Nachfrage z. B. nach barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen nur Neubau bei vertretbaren Baukosten zu sozial verträglichen Mieten führen“, so Dr. Rainer Mayerbacher, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg. „Um dies zu erreichen, ist es bei dem niedrigen Mietpreisniveau in der Region zwingend erforderlich, ein besseres Investitionsklima für den Wohnungsbau zu schaffen“, so Dr. Mayerbacher. Das Zugeständnis, dass die Politik zu dem zweiten Mietrechtspaket nun macht, sei ein erster Schritt in diese Richtung.
Weitere Informationen:
Nachdem die sogenannte „Mietpreisbremse“ am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, plant das Bundesjustizministerium in einem zweiten Schritt weitere Veränderungen des Mietrechts. Sie betreffen: Die Mieterhöhung nach Modernisierung (§559 BGB), den Mietspiegel sowie die Wohnfläche als Grundlage für Ansprüche im Mietrecht.
Danach sollen künftig nur 8% statt 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 %, maximal 4 Eur/m² steigen dürfen und gleichzeitig plant man den Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 10 Jahre zu verlängern. Ergänzt wird dies alles durch eine Härtefallklausel, die immer dann greift, wenn durch eine Mieterhöhung der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettoeinkommen des Mieters 40 % übersteigt. Details und entsprechende Informationen sind ebenfalls unter www.gdw.de/pressecenter zu finden.